Gesetzliche Verbrauchergewährleistung
Wer ist Ihr Verkäufer?
Bei Ersatzteilen ist die Spanner Re² GmbH Verkäuferin und Vertragspartnerin. Robert Winkler stellt die Bestelloberfläche bereit, vermittelt die Bestellung und leitet sie an Spanner weiter. Annahme der Bestellung, Lieferung und Rechnungsstellung erfolgen durch Spanner. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche aus dem Ersatzteilkauf sind gegenüber Spanner geltend zu machen.
Spanner Re² GmbH
Niederfeldstraße 38
84088 Neufahrn i. NB, Deutschland
E-Mail Ersatzteilservice: ersatzteile@re2.energy
Telefon Ersatzteilservice: +49 8773 70798-202
Bei Touch-Displays ist Robert Winkler Verkäufer und Vertragspartner. Bestellung, Lieferung, Rechnungsstellung sowie die Bearbeitung gesetzlicher Gewährleistungsansprüche erfolgen durch Robert Winkler.
Robert Winkler
Dorfstrasse 3
5324 Faistenau, Österreich
E-Mail: pellet@re2.support
Telefon: +43 6228 222 456
Gesetzliche Gewährleistung
Für neue Waren besteht bei Käufen durch Verbraucher grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe. Sie betrifft Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden oder zumindest angelegt waren und innerhalb der Gewährleistungsfrist hervorkommen.
Zeigt sich bei einem Verbraucherkauf innerhalb eines Jahres ab Übergabe ein Mangel, wird grundsätzlich vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden oder angelegt war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.
Bei einem gewährleistungspflichtigen Mangel bestehen zunächst die gesetzlichen Ansprüche auf Reparatur oder Austausch. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen anschließend insbesondere Preisminderung oder Vertragsaufhebung in Betracht.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Leistung des Garantiegebers. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde, und schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.
Verbrauch, Verschleiß und Lebensdauer
Die zweijährige Gewährleistungsfrist ist keine zugesicherte Mindestlebensdauer. Normaler, bestimmungsgemäßer Verbrauch und üblicher Verschleiß sind keine Sachmängel.
Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler können dagegen auch bei Verbrauchs- und Verschleißteilen gesetzliche Gewährleistungsansprüche begründen. Es besteht daher kein pauschaler Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung für Verschleißteile, Dichtungen, Kondensatoren, Glühstäbe oder Zündelemente.
Angaben zu Haltbarkeit, Betriebsstunden oder Zündzyklen gelten nur, wenn sie für den konkreten Artikel ausdrücklich angegeben und durch die zugehörigen Hersteller-, Betriebs- und Prüfbedingungen erläutert werden. Solche Angaben bilden keine automatische Ausschlussgrenze für gesetzliche Gewährleistungsansprüche.
Unternehmer und Firmenkunden
Diese Verbraucherinformationen werden nicht pauschal auf Unternehmer übertragen. Für Bestellungen, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen, gelten die gesetzlichen und wirksam vereinbarten Bedingungen für Unternehmer.